Gesundheitsrisiko Asbest
Aufgrund hervorragender physikalischer Eigenschaften wurde Asbest in der Vergangenheit zur Herstellung zahlreicher Bauprodukte verwendet(z. B. Welleternitplatten, Fussbodenbeläge, Rohrleitungen). Man unterscheidet zwischen schwachgebundenen und zementgebundenen Baustoffen. Der Asbestanteil bei Asbestzement beträgt i.d.R. weniger als 15 Gewichtsprozent. Schwachgebundene Asbestprodukte haben eine Rohdichte von unter 1000kg/cbm. Der hohe Gewichtsanteil bedingt, dass die einzelnen Fasern nur schwach im Produkt gebunden sind. Solche Asbestprodukte sind meist an ihrer weichen Oberfläche erkennbar; an Bruch-und Schnittkanten sind deutlich abstehende Faserbüschel zu sehen.
Nicht nur Souterrainwohnungen mit feuchten Wänden,sondern auch Luxuswohnungen können für die Bewohnerschaft gesundheitliche Risiken bergen, denn die Zahl der gemeinhin als Wohngifte bezeichneten Schadstoffe in Innenräumen hat stetig zugenommen. Wer seine Wohnung von Asbest oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen befreien lässt, kann einen Teil der Kosten an das Finanzamt weitergeben. Es muss nur der entsprechende Nachweis geführt werden.
Wir sind ein staatlich geprüftes und zugelassenes Unternehmen nach § 39.
Unsere Mitarbeiter sind entsprechend ausgebildet und nehmen kontinuierlich an Weiterbildungsmaßnahmen zum Umgang mit Schadstoffen teil. Dies sind u.a.:
- TRGS 519, Anlage 3 Asbest
- PAK, PCB,
- Richtlinie TRGS 553 TRGS 102
- KMF Faserstäube TRGS 521
Bei den meisten Arbeiten mit Schadstoffen besteht Anmelde- bzw. Mitteilungspflicht an die entsprechenden Behörden SAAS. Zusätzlich zu Schadstoffsanierung und –entsorgung übernehmen wir für Sie selbstverständlich den gesamten behördlichen Schriftverkehr. Dazu gehören:
- Die Mitteilung an die Behörden
- Eine Gefährdungsbeurteilung
- Ein Arbeitsplan
- Eine Betriebsanweisung
Alle Aufgaben erledigen wir professionell und mit den ggf. erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören:
- Einkammerschleuse bei einer PAK Parkett Entfernung
- Aufbau Dreikammerschleuse mit Wasserbad
- Absaugen mit Spezialsauger nach TRGS 521
- Einhausung bzw. Abschottung